EVO CREATOR PROGRAMM AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR DIE TEILNAHME AM EVO CREATOR PROGRAMM (3-MONATS-KOOPERATION)
Stand: 01.11.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme von natürlichen Personen (nachfolgend "CREATOR") am CREATOR-Programm der EVO SPORTS FUEL GmbH, Schanzenstraße 6–20, 51063 Köln (nachfolgend "EVO"). Sie gelten für alle Vereinbarungen, Leistungen und Inhalte im Rahmen der Kooperation über die Webseite https://evosportsfuel.de/. Ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des CREATORs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EVO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Gegenstand, Beginn und Dauer der Kooperation
(1) Der CREATOR bewirbt sich freiwillig über das Onlineformular zur Teilnahme am EVO CREATOR Programm. Mit Bestätigung durch EVO beginnt eine auf drei (3) Monate begrenzte Kooperation.
(2) Die Kooperation beginnt mit Zusendung des Starterpakets und endet automatisch nach Ablauf von drei Monaten ab Versanddatum.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder weitergehende Kooperation. EVO wird im Laufe der Zusammenarbeit den Auftritt und die Verkaufszahlen des CREATOR prüfen und nach eigenem Ermessen entscheiden, ob dem CREATOR eine weitere Kooperation angeboten wird.
(4) EVO kann bei Verstoß gegen diese Regelungen die Zusammenarbeit fristlos beenden. Beide Parteien können die Kooperation jederzeit mit einer Frist von zwei (2) Wochen beenden. Bei vorzeitiger Beendigung besteht kein Anspruch auf Vergütung oder Wertersatz für das Starterpaket.
(5) Die Kooperation umfasst:
- kostenfreie Bereitstellung eines Starterpakets,
- einen individuellen Rabattcode,
- die Möglichkeit zur Bewerbung der EVO-Produkte über eigene Social-Media-Kanäle,
- eine erfolgsbasierte Umsatzbeteiligung i. H. v. 10 % des durch den Code erzielten Nettoumsatzes, mit Auszahlung nach Ablauf der drei Monate.
§ 3 Selbstständigkeit des CREATORs
(1) Die Parteien sind sich ausdrücklich einig, dass durch diese Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis, kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründet wird. Der CREATOR handelt bei Abschluss und Durchführung dieser Kooperation als selbstständiger Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(2) Der CREATOR erbringt seine Leistungen in eigener unternehmerischer Verantwortung. Er ist nicht in die Betriebsorganisation von EVO eingegliedert und nicht weisungsgebunden hinsichtlich Arbeitszeit, -ort, -umfang oder inhaltlicher Gestaltung der Beiträge, soweit diese nicht den vereinbarten Kooperationszielen widersprechen. Die Tätigkeit wird grundsätzlich außerhalb der Räumlichkeiten von EVO und eigenständig organisiert durchgeführt.
(3) Der CREATOR trägt das volle unternehmerische Risiko seiner Tätigkeit, insbesondere hinsichtlich Auslastung, Qualität und variabler Einnahmen aus der erfolgsabhängigen Vergütung. Ein Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialleistungen oder sonstige arbeitnehmertypische Ansprüche besteht nicht.
(4) Der CREATOR ist berechtigt, parallel für Dritte tätig zu sein. Etwaige Beschränkungen, insbesondere zur Rabattcode-Nutzung oder zur Wettbewerbstätigkeit, ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
(5) Der CREATOR bestätigt, bei den zuständigen Behörden gewerblich oder freiberuflich gemeldet zu sein und seine steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen.
§ 4 Leistungen des CREATOR
(1) Der CREATOR bewirbt die EVO-Produkte auf seinen Social-Media-Plattformen.
(2) Eine Mindestanzahl von Beiträgen ist nicht verpflichtend.
(3) Der CREATOR verpflichtet sich:
- keine Eigenbestellungen zur Provisionsgenerierung durchzuführen,
- den Rabattcode nicht auf Gutschein-, Vergleichs- oder Drittplattformen zu verbreiten,
- keine Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Facebook Ads) auf eigene Rechnung zu schalten.
(4) Auf Anforderung durch EVO stellt der CREATOR Analytics-Daten (z. B. Linkklicks, Views, Story-Reichweiten) in zumutbarer Form bereit.
§ 5 Weitere Pflichten des CREATOR
(1) Der CREATOR verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, die für den Betrieb von Social-Media-Kanälen Anwendung finden – insbesondere im Rundfunk-, Medien-, Telemedien-, Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutz-, Jugend- und Presserecht. Der CREATOR ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße werbliche Kennzeichnung seiner Beiträge. Soweit verfügbar, sind plattformeigene Tools (z. B. „Bezahlte Partnerschaft“) zu nutzen. Andernfalls ist „Werbung“ oder „Anzeige“ deutlich sichtbar zu platzieren.
(2) Der CREATOR garantiert, dass seine Beiträge keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) verletzen und keine Gesetze oder behördlichen Vorschriften missachten.
(3) Der CREATOR nutzt einen Business-Account für seine Social-Media-Auftritte, sofern die Plattform dies anbietet. Ist dies nicht der Fall, ist EVO hierüber unverzüglich zu informieren (inkl. Benennung des Accounts). Die Profile müssen bei Vertragsabschluss öffentlich sein. Die Umstellung auf ein Privatkonto ist während der Vertragslaufzeit untersagt.
(4) Der CREATOR stellt EVO sowie die mit ihm verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund seiner vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber EVO geltend gemacht werden.
§ 6 Leistungen von EVO
(1) EVO stellt ein kostenfreies Starterpaket zur Verfügung. Inhalt, Wert und Umfang liegen im Ermessen von EVO und begründen keinen Anspruch auf bestimmte Produkte.
(2) EVO stellt einen personengebundenen Rabattcode bereit. Rabattwert und Funktionsdauer können jederzeit angepasst oder deaktiviert werden.
(3) EVO verpflichtet sich nicht zur Verwendung oder Bewerbung der vom CREATOR erstellten Inhalte.
(4) Der CREATOR erhält eine erfolgsabhängige Umsatzbeteiligung in Höhe von 10 % der Nettoverkaufserlöse, die über seinen Rabattcode generiert werden.
(5) Die Auszahlung der Umsatzbeteiligung erfolgt einmalig innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der drei Monate, sofern der CREATOR eine ordnungsgemäße Rechnung einreicht und alle Bestimmungen dieser AGB eingehalten wurden.
(6) EVO kann Inhalte mit Bezug zur Marke jederzeit schriftlich zur Löschung oder Entfernung vom Account verlangen. Die Umsetzung hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der CREATOR räumt EVO ein einfaches, unbefristetes, weltweites, übertragbares, nicht-exklusives Nutzungsrecht an allen im Rahmen der Kooperation entstandenen Inhalten ein.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Reposts auf Social Media,
- Verwendung in bezahlten Werbeanzeigen,
- Nutzung in E-Mails, Landingpages, Produktseiten,
- interne Schulungen, Events, Messen.
(3) EVO darf Inhalte kürzen, bearbeiten, mit Musik unterlegen oder branden.
(4) EVO ist berechtigt, vom CREATOR veröffentlichte Inhalte, die gegen AGB, Gesetz oder Markenrichtlinien verstoßen, eigenständig zu entfernen oder deren Löschung zu verlangen. Der CREATOR hat dem binnen 3 Werktagen nachzukommen.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle Inhalte dieser Vereinbarung sowie alle begleitenden Umstände (z. B. Zustandekommen, interne Kommunikation).
(2) Der CREATOR verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ausdrücklich oder offensichtlich als geheim zu behandeln sind, nicht ohne vorherige Genehmigung weiterzugeben – weder an andere CREATOREN noch an Dritte oder nicht involvierte EVO-Mitarbeitende.
(3) Es ist untersagt, Geschäftsgeheimnisse von EVO, Partnern oder verbundenen Unternehmen in jeglicher Form offenzulegen oder zu verwenden.
(4) Die Nutzung vertraulicher Inhalte für eigene, EVO-fremde Zwecke ist untersagt.
(5) Alle Kopien oder Aufzeichnungen vertraulicher Informationen sind spätestens mit Vertragsende zu löschen oder zu vernichten.
(6) Als Geschäftsgeheimnisse gelten alle nicht öffentlich bekannten Informationen mit wirtschaftlichem Wert – insbesondere Rezepturen, Preise, Analysen, Strategien, Finanzen oder technisches Know-how.
(7) In Zweifelsfällen über den Umfang der Geheimhaltungspflicht ist Rücksprache mit der Geschäftsführung zu halten.
(8) Die Vertraulichkeitspflicht gilt unbefristet – auch über das Vertragsende hinaus.
(9) Bei Verstoß kann EVO Schadensersatz fordern.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Verantwortlich ist die EVO SPORTS FUEL GmbH.
(2) Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Kooperation. Eine Weitergabe erfolgt nur, sofern technisch notwendig (z. B. Versanddienstleister, Softwareanbieter).
(3) Die vollständige Datenschutzerklärung findest du unter: https://evosportsfuel.de/pages/evo-creator-programm-datenschutzerklarung.
§ 10 Sprachregelung
(1) Der CREATOR verpflichtet sich, keine Aussagen zu tätigen oder zu verbreiten – egal ob öffentlich oder privat, online oder offline –, die geeignet sind, den Ruf, die Marke oder die wirtschaftlichen Interessen von EVO oder verbundenen Unternehmen negativ zu beeinflussen.
(2) Dieser Verzicht gilt dauerhaft – auch nach Ende der Kooperation.
(3) Die Verpflichtungen gelten ab Unterzeichnung und unbefristet.
(4) Es wird ausdrücklich auf die Vertragsstrafenregelung in § 11 Abs. 3 hingewiesen.
(5) Verstöße können zu Schadensersatzforderungen führen. Vertragsstrafen sind anrechenbar.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) EVO kann dem CREATOR Produkte zu Präsentations- und Werbezwecken unentgeltlich überlassen. Diese sind ausschließlich zur Inhaltserstellung im Rahmen der Kooperation zu verwenden und anschließend an EVO zurückzugeben oder zu vernichten. Eine private Nutzung ist untersagt. Es erfolgt keine Versteuerung nach § 37b EStG.
(3) EVO haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, Textform oder elektronischen Form (z. B. per E-Mail). Das gilt auch für eine Abweichung von dieser Formklausel.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung. An ihre Stelle tritt die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(6) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(7) Die rechtliche Geltung dieser AGB entsteht ohne gesonderte Unterschrift. Mit vollständiger Bewerbung über das Onlineformular erkennt der CREATOR diese Bedingungen als verbindlich an. Die rechtliche Wirksamkeit der Kooperation beginnt mit Versand des Starterpakets durch EVO. Einer gesonderten Annahmeerklärung oder Schriftform bedarf es nicht.





